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Pressemitteilung

Überprüfung der Niederschlagswassergebühr in Battenberg (Eder)

Die Stadtverwaltung Battenberg (Eder) bittet bis zum 12. August 2022 um Mitwirkung aller Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Die Stadt Battenberg (Eder) erhebt seit dem 1. Januar 2013 die Gebühren zur Abwasserbeseitigung nach einer getrennten Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser.

Hierbei wird die Einleitung von Schmutzwasser mittels Wasserzähler ermittelt und die Niederschlagswassergebühr auf Grundlage der bebauten sowie befestigten Grundstücksflächen.

Zwischenzeitlich haben sich jedoch bei diversen Grundstücken Änderungen ergeben – zum Beispiel den Bau von Schuppen oder Carports, die Umgestaltung von Zufahrten, den Austausch von Asphalt gegen Pflaster, die Aufstellung von Regenfässern oder den Einbau von Zisternen zur Gartenbewässerung.

Ebenfalls sind Neubaugebiete entstanden, die teils noch nicht erfasst sind.

Außerdem wurden die Stärken und Schwächen der bisherigen Erhebung erkannt, was nun zu einer geänderten Veranlagung und gleichzeitigen Überprüfung der Niederschlagswassergebühr führt.

Unter anderem wird der sogenannte Grundstücksabflussbeiwert eingeführt. Dieser ermöglicht es, dass zukünftig nicht mehr jede Flächenveränderung der Stadt angezeigt werden muss. Wichtig für die Eigentümerinnen und Eigentümer ist, dass aufgrund der Überprüfung keine zusätzliche Gebühr erhoben wird.

Es wird lediglich die bestehende Gebühr an die heutigen Grundstücksverhältnisse angepasst.

Dies kann gegebenenfalls dazu führen, dass die einen Eigentümerinnen und Eigentümer mehr Niederschlagswassergebühren bezahlen müssen, die anderen weniger.

Die Umsetzung wird in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro Kommunal-Consult Becker AG aus Pohlheim stattfinden. Hierzu befinden sich die Vorarbeiten bereits in vollem Gange.

Um die Veränderung der versiegelten Flächen zu ermitteln, wird auf Luftbildaufnahmen zurückgegriffen. Derzeit werden aus den Luftbildaufnahmen mit Hilfe von Computersoftware die versiegelten Flächen je Grundstück ermittelt.

Anhörungsbogen für alle Grundstückseigentümer

Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden den betroffenen Grundstückseigentümern am 15. Juli 2022 in einem Anhörungsbogen durch die Stadt zugesandt. Da auf Grund der Auswertungen aus den Luftbildern Flächen von den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort etwas abweichen könnten, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, Änderungen im Anhörungsbogen einzutragen.

Dabei sollten die bereits eingetragenen Angaben im Anhörungsbogen kontrolliert und dann evtl. erforderliche Änderungen und Ergänzungen an den Flächen vorgenommen werden.

Der Anhörungsbogen ist bei Änderungswünschen von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu unterschreiben und bis 12. August 2022 an die Stadtverwaltung zurückzusenden. Werden Anhörungsbögen nicht zurückgesandt, geht die Stadt Battenberg davon aus, dass die angesetzten Flächen zutreffen und die Gebühren entsprechend berechnet werden können.

Wie hoch der Gebührensatz sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Summe der versiegelten Flächen für das gesamte Stadtgebiet vorliegen. Die Stadt Battenberg wird dann Ende des Jahres die entsprechenden Beschlüsse fassen, so dass ab 2023 die geänderte Niederschlagswassergebühr ausgewiesen wird.

Bürgerinformationsveranstaltung am 12. Juli 2022

Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger findet vorab eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Burgberghalle, Marburger Straße 3-7, 35088 Battenberg (Eder), am Dienstag, dem 12. Juli 2022 um 18.00 Uhr statt. Hier stehen Ihnen Vertreter der Stadt und des unterstützenden Fachbüros für Fragen zur Verfügung.

Ebenfalls werden nach Versand der Anhörungsbögen umfangreiche Hilfestellungen anhand einer Telefonhotline sowie mehrerer Bürgersprechstunden angeboten. Die entsprechende Telefonnummer können Sie den Buttons am Ende der Seite entnehmen.

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir um telefonische Terminvereinbarung über die Telefonhotline.

Alle Bürgerveranstaltungen können natürlich unabhängig von Ihrem Wohnort genutzt werden.